Statuten des gemeinnützigen Vereins
Strassenkinder in Südamerika / CALLECRUZ Bolivien


Hinweis: Zur Vereinfachung des Textflusses wird, wenn keine neutrale Form sinnvoll ist, ausschliesslich die männliche Schreibweise verwendet. Die weibliche Form ist damit aber immer mit eingeschlossen.



1. Name und Sitz


Unter dem Namen „Verein Strassenkinder in Südamerika / CALLECRUZ Bolivien“ besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB, mit Sitz in Bad Ragaz/SG.
 
2. Zweck

DerVerein Strassenkinder in Südamerika / CALLECRUZ Bolivien unterstützt und fördert mit den Spendengeldern die Arbeit in Südamerika, um den gefährdeten und ausgebeuteten Kindern und Jugendlichen,im Speziellen in Santa Cruz, Bolivien einen positiven Start ins Leben zu gewährleisten. Dies erfolgt durch die Beschulung (intellektuell) und Begleitung in eine berufliche Tätigkeit.
 
3. Mittel

Zur Verfolgung des Vereinszwecks verfügt der Verein über die Beiträge der Mitglieder sowie über Zuwendungen von Mitgliedern, durch Gönnerbeiträge und Erträge aller Art.

4. Mitgliedschaft


Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden. Die Aufnahme von Neumitgliedern kann jederzeit erfolgen. Der Vorstand entscheidet endgültig über die Aufnahme von Neumitgliedern.
 
5. Beendigung des Mitgliedschaftsverhältnisses

Die Mitgliedschaft natürlicher Personen endet in jedem Fall nach dem Tod, diejenige juristischer Personen mit dem Verlust ihrer Rechtspersönlichkeit.

Im Übrigen ist ein Austritt aus dem Verein auf das Ende eines Kalenderjahres, unter Berücksichtigung einer Frist von 2 Monaten, möglich. Die Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten.

Ein Mitglied kann durch Beschluss der Hauptversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es den Interessen des Vereins schadet oder das Vereinsleben nachhaltig stört oder wenn es trotz Abmahnung den Vereinsbeitrag nicht bezahlt.
 
6. Organe des Vereins

Organe des Vereins sind

- die Hauptversammlung (HV)

- der Vorstand

- die Revisionsstelle
 
7. Die Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Die ordentliche HV findet jedes Jahr im ersten Halbjahr statt. Zur HV werden die Mitglieder mindestens 10 Tage im voraus schriftlich (per Brief, E-Mail oder ein anderes, geeignetes Mittel) eingeladen, unter Beilage der Traktandenliste. Anträge seitens der Mitglieder sind dem Vorstand bis spätestens 5 Tage vor der HV einzureichen. Verspätet eingereichte Traktanden werden an der darauffolgenden HV behandelt.

Zu einer ausserordentlichen HV kann der Vorstand einladen. Eine ausserordentliche HV ist auch abzu­halten, falls dies von einem Drittel der Mitglieder unter Angabe der Traktanden schriftlich verlangt wird.

Der ordentlichen HV stehen insbesondere folgende Kompetenzen zu:

- Genehmigung des Protokolls der letzten HV

- Wahl des Vorstandes

- Wahl der Revisionsstelle, welche nicht Vereinsmitglied sein muss

- Abnahme des Jahresberichts des Vorstandes

- Abnahme der Jahresrechnung und des Berichts und der Anträge

  der Revisionsstelle sowie Abnahme des Budgets

- Festsetzung des Mitgliederbeitrages

- Entlastung der Organe

- Erlass von Reglementen

- Einsetzung von Kommissionen

- Beschlussfassung über Ausschliessungen aus dem Verein

- Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins

- Beschlussfassung über die Verwendung des Liquidationserlöses im

  Fall der Auflösung des Vereins (unter Berücksichtigung von Art. 12

  dieser Statuten)


Jede ordnungsgemäss einberufene HV ist beschlussfähig. Sie wird vom Präsidenten geleitet, im Verhinderungsfall vom Vizepräsidenten. Über alle Verhandlungen ist ein (Beschluss-)Protokoll zu führen.


Jedes Mitglied verfügt an der HV über eine Stimme. Die Beschlussfassung an der HV erfolgt mit rela­tivem Mehr (entspricht der Mehrheit der gültigen Stimmen). Bei Stimmengleichheit hat der Präsident das Recht, den Stichentscheid zu geben. Beschlüsse betreffend Änderungen der Statuten oder Auflösung des Vereins bedürfen einer 2/3 Mehrheit der gültigen Stimmen.


8. Der Vorstand


Der Vorstand besteht aus 3 - 5 Mitgliedern, davon ist 1 Mitglied Präsident, die auf zwei Jahre gewählt werden. Unbeschränkte Wiederwahl ist zulässig.


Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach Aussen.


Der Präsident wird von der HV separat gewählt. Im Weiteren konstituiert sich der Vorstand selbst. Er regelt die kollektive Zeichnungsberechtigung.


Der Vorstand trifft sich zu Sitzungen, soweit dies für die Besorgung der anfallenden Geschäfte notwendig ist. Jedes Vorstandsmitglied hat ein Einberufungsrecht. Über die Vorstandssitzungen wird ein (Beschluss) Protokoll geführt.


Die Beschlussfassung erfolgt mit relativem Mehr. Bei Stimmengleichheit kann der Präsident den Stich­entscheid geben.


9. Die Revisionsstelle


Die Revisionsstelle besteht aus einer Person. Es kann auch eine juristische Person als Revisionsstelle bestimmt werden. Die Revisionsstelle wird für zwei Jahre gewählt. Unbeschränkte Wiederwahl ist zulässig.


Die Revisionsstelle erstattet der HV den Revisionsstellenbericht.

 

10. Mitgliederbeitrag und Haftung


Der Mitgliederbeitrag wird jährlich von der HV festgelegt. Für Verbind- lichkeiten des Vereins haftet nur das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung des Vereinsmitglieds ist ausgeschlossen.


11. Vereinsjahr


Das Vereinsjahr ist identisch mit dem Kalenderjahr.

 

12. Auflösung des Vereins


Wird der Verein aufgelöst, muss der Liquidationserlös in erster Linie der Republica de CALLECRUZ (Strassenkinder) in Santa Cruz, Bolivien zufliessen. Besteht diese nicht mehr, muss der Liquidationserlös zwingend einer steuerbefreiten juristischen Person mit gleicher oder ähnlicher Zwecksetzung zukommen. Ist auch eine solche nicht feststellbar, kommt der Liquidationserlös dem Gemeinwesen zu.


13. Inkrafttreten der Statuten


Diese Statuten sind anlässlich der a.o. Mitgliederversammlung vom 21. Mai 2013 angenommen und per sofort in Kraft gesetzt worden. Sie ersetzen die Version der Gründungsversammlung vom 5. April 2013.

 


Der Präsident

Fridolin Eberle

 

Der Vizepräsident

Marcel Casanova


Weiteres Vorstandsmitglied

Maria Widrig

(Freiwillige in Bolivien bei Callecruz)



7310 Bad Ragaz, 21. Mai 2013